PROFESSIONALITÄT
Peer Review
Die ITB hat ihre Arbeitsweise als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im gesetzmäßig vorgeschriebenen Turnus durch unabhängige Externe des Berufsstandes überprüfen und bewerten lassen; das abschließende uneingeschränkte Gesamturteil der Wirtschaftsprüferkammer lautet: „Teilgenommen am System der Qualitätskontrolle und die Teilnahmebescheinigung erhalten“ Diese ist nach derzeitiger Rechtslage bis 24. Dezember 2016 befristet; dies gilt aber nur für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen. Freiwillige Abschlussprüfungen können darüber hinaus unbegrenzt durchgeführt werden.
Die ITB hat ihre Arbeitsweise als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im gesetzmäßig vorgeschriebenen Turnus durch unabhängige Externe des Berufsstandes überprüfen und bewerten lassen; das abschließende uneingeschränkte Gesamturteil der Wirtschaftsprüferkammer lautet: „Teilgenommen am System der Qualitätskontrolle und die Teilnahmebescheinigung erhalten“ Diese ist nach derzeitiger Rechtslage bis 24. Dezember 2016 befristet; dies gilt aber nur für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen. Freiwillige Abschlussprüfungen können darüber hinaus unbegrenzt durchgeführt werden.