PROFESSIONALITÄT
Peer Review

Die ITB hat ihre Arbeitsweise als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im gesetzmäßig vorgeschriebenen Turnus durch unabhängige Externe des Berufsstandes überprüfen und bewerten lassen; das abschließende uneingeschränkte Gesamturteil der Wirtschaftsprüferkammer lautet: „Teilgenommen am System der Qualitätskontrolle und die Teilnahmebescheinigung erhalten“ Diese ist nach derzeitiger Rechtslage bis 24. Dezember 2016 befristet; dies gilt aber nur für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen. Freiwillige Abschlussprüfungen können darüber hinaus unbegrenzt durchgeführt werden.